UV-Schutz 2024
16.04.2024
Wir alle lieben das Sonnenlicht. Es wärmt uns, sorgt für gute Laune und füllt die Vitamin D Speicher für ein starkes Immunsystem. Zuviel UV-Strahlung ist jedoch schädlich und kann im schlimmsten Fall Krebs erzeugen. Weißer Hautkrebs ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit, UV-Schutz ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung und Arbeitgeber sind gesetzlich zur Bereitstellung verpflichtet.
An Arbeitsplätzen unter freiem Himmel ist die Gefahr ab dem Frühsommer besonders groß. Arbeitszeitverschiebungen in die Morgen- oder Abendstunden sind nicht überall möglich. Für Arbeitnehmer, die in ihrem Job regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, empfiehlt die DGUV den Arbeitgebern die Prüfung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Abschattung des Arbeitsplatzes, leichte Kleidung mit langen Ärmeln, lange Hosen, Kleidung mit integriertem UV-Schutz, Kopfbedeckung, Augenschutz und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln (Sonnencreme mit sehr hohem Lichtschutzfaktor) sind Möglichkeiten, die Arbeitnehmer vor schädlicher UV-Strahlung zu schützen und damit das Risiko für eine Hautkrebserkrankung zu senken.
Nachfolgende Links führen zu vertiefenden Informationen der DGUV und der BG Bau.
https://aug.dguv.de/fuer-die-praxis/arbeitswelt/uv-strahlung-hautkrebsrisiko-vorgehen/
https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/hauterkrankungen/hautkrebs/index.jsp
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz
Mit der Bereitstellung von Fördergeldern unterstützt die BG Bau auf Antrag die Anschaffung ausgewählter Arbeitsschutzartikel gegen die schädliche Einwirkung von UV-Strahlung. Nachfolgender Link bietet Information zu den Fördermöglichkeiten
Jesse hat in einem Flyer Produkte gegen schädliche UV-Strahlung zusammengestellt. Den Flyer bekommen Sie HIER.
Nehmen Sie das Thema ernst! Schützen Sie sich und bleiben Sie gesund!