Prüfung von PSAgA

Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA)

PSA gegen Absturz muss nach DGUV 112-198 mindestens einmal jährlich auf Ihren einwandfreien Zustand durch Sachkundige geprüft werden, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten.

Diese vorgeschriebene Sichtprüfung führen wir gern für Sie durch. Wir prüfen Auffanggurte, Rückhalte- und Auffangsysteme nebst Verbindungsmitteln und führen Sichtprüfungen an Höhensicherungsgeräten des Herstellers Skylotec durch. Alle Ergebnisse werden lückenlos dokumentiert und Sie werden rechtzeitig von uns an die nächste Revision erinnert.

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