Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA)
PSA gegen Absturz muss nach DGUV 112-198 mindestens einmal jährlich auf Ihren einwandfreien Zustand durch Sachkundige geprüft werden, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten.
Diese vorgeschriebene Sichtprüfung führen wir gern für Sie durch. Wir prüfen Auffanggurte, Rückhalte- und Auffangsysteme nebst Verbindungsmitteln und führen Sichtprüfungen an Höhensicherungsgeräten des Herstellers Skylotec durch. Alle Ergebnisse werden lückenlos dokumentiert und Sie werden rechtzeitig von uns an die nächste Revision erinnert.