Prüfung von PSAgA

Prüfung von Regalanlagen

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3Betr.SichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß §10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlagen durch eine befähigte Person nach TrBs1203 überprüfen lassen.

Gemäß §11 ist die Prüfung wiederrum zu dokumentieren

Die neue Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähige (fachkundige) Person. Während die Sichtprüfung vom Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, darf die 12-monatige Regalprüfung nur durch zertifizierte Regalinspekteure gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV 108-007, durchgeführt werden.

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